Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG


§ 1 Geltungsbereich

  1. Lieferungen und Leistungen der die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäfte mit dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden durch die die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG nicht anerkannt, es sei denn, die die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

  1. Verträge kommen zustande, wenn die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG den Auftrag ausdrücklich annimmt oder die bestellte Ware zusendet oder wenn die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG den Auftrag des Kunden nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich ablehnt.
  2. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Angaben und Abbildungen enthalten keine Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien und werden nicht Vertragsbestandteil. Sie sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Abweichungen oder Änderungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Nutzbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§ 3 Vertragsanpassungen

  1. Unbefristete Verträge sind von den Vertragsbeteiligten mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
  2. Tritt bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten oder bei unbefristeten Verträgen eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragsbeteiligte berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
  3. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legt die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG der Kalkulation die vom Kunden für einen bestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge zugrunde.
  4. Bei Lieferverträgen auf Abruf ist die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG berechtigt, verbindliche Mengen mindestens 2 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch den Kunden verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Maßgebend ist dabei die Kalkulation der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG.
  5. Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben nach Vertragsschluss verpflichten die Vertragsbeteiligten zur angemessenen Anpassung der Vergütung, der Termine und der Leistungsbeschreibung. Dies gilt entsprechend für bei der Auftragsannahme nicht absehbare technische Probleme.

§ 4 Vertraulichkeit, Unterlagen

  1. Jeder Vertragsbeteiligte wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragsbeteiligte sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und gilt zeitlich unbeschränkt.
  2. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragsbeteiligte bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragsbeteiligte ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragsbeteiligten entwickelt werden.
  3. Stellt ein Vertragsbeteiligter dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragsbeteiligten.
  4. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt oder instandgesetzt werden müssen.
  5. Setzt der Kunde während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.
  6. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Kunde sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages im Besitz der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG. Danach ist der Kunde berechtigt, die Fertigungsmittel herauszuverlangen, wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde und der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist.
  7. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Kunden für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
  2. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  3. Bei Zahlungsverzug ist die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 BGB (8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  4. Bei Zahlungsverzug kann die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung der Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
  5. Zahlt der Kunde auch nach zweimaliger Mahnung nicht, werden alle übrigen noch offenen Rechnungen zur Zahlung fällig.
  6. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für die rechtzeitige Vorlage eines Wechsels oder Schecks und für die Erhebung eines Wechselprotestes wird ausgeschlossen.
  7. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG die Leistung zurückhalten und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf ist die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (Incoterms 2000). Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG. Mangels besonderer Vereinbarung wählt die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG das Transportmittel und den Transportweg.
  2. Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Verzögert sich die Lieferung durch einen in diesen Verkaufsbedingungen aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, so wird die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
  3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
  5. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls ist die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
  6. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch, wenn die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG die Anlieferung übernommen hat.
  7. Kann die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG den Kunden unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
  8. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 7 Mängelhaftung

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Versteckte Mängel hat der Kunde ohne schuldhaftes Zögern nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr ab Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übergabe der beanstandeten Waren bei der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG zu rügen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Mängelanzeige.
  2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Das Risiko der Eignung der Waren für den vorgesehenen Verwendungszweck trägt der Kunde. Entscheidend für die Bestimmung des vertragsgemäßen Zustands der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
  3. Der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG zurückzusenden. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
  4. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ist zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl zu gewähren. Hierzu hat der Kunde der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehl oder wird die Beseitigung des Mangels infolge eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes von der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG verweigert, kann der Kunde die Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Das Recht des Kunden auf Nacherfüllung bei unerheblichen Mängeln ist ausgeschlossen.
  5. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
  6. Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In Fällen des Lieferregresses im Verbrauchsgüterkauf gelten die Verjährungsfristen gemäß §§ 478, 479 BGB.
  7. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten diese Verkaufsbedingungen entsprechend.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht zwischen der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG und dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis, behält die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG sich das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung der Forderungen aus einem anerkannten Kontokorrentsaldo vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern und Forderungen einzuziehen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG rechtzeitig nachkommt. Nimmt der Kunde die Forderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Vertragsbeteiligten auf, tritt er bereits jetzt seine Forderung aus dem Schlusssaldo im Sinne von § 355 HGB in Höhe der fälligen Forderungen an die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderer Ware weiterveräußert, so erstreckt sich die Vorausabtretung nur bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
  3. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ab. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung hiermit an.
  4. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
  5. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung und Einziehung der abgetretenen Forderungen zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde auf das Verlangen der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG bei Widerruf der Einziehungsermächtigung verpflichtet, der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen, alle zum Einzug der Forderungen durch uns erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen herauszugeben.
  6. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG vor, ohne dass die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG hieraus Verpflichtungen treffen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Pfändungen oder sonstige rechtliche oder tatsächliche Beeinträchtigungen durch Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.
  8. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG.
  9. Sofern die verkauften Waren in den Geltungsbereich eines anderen Staates verbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Lieferung auf seine Kosten sicherzustellen, dass die Rechtsordnung des Staates, in den die Waren verbracht werden, einen Eigentumsvorbehalt kennt, der mit den Regelungen dieser Verkaufsbedingungen bezüglich des Eigentumsvorbehaltes vergleichbar ist. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, alles zu unternehmen um die Eigentumsrechte der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG an den verkauften Waren zu sichern. Hierzu wird die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG den Kunden mit allen rechtlich erforderlichen Handlungen unterstützen und dem Kunden die notwendigen Informationen erteilen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde haftet der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG gegenüber für jeden Schaden, der sich daraus ergibt, dass keine ausreichende Sicherung des Eigentums an den verkauften Waren besteht oder der Eigentumsvorbehalt ganz oder teilweise von dem Recht des Staates, in den die verkauften Waren verbracht wurden, nicht anerkannt wird.

§ 9 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer Garantie nach § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Garantie nach § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt uneingeschränkt.
  2. Die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt wie zum Beispiel Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer sowie sonstige Umstände, die die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, befreien die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt unabhängig davon, ob die vorgenannten Bedingungen bei der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG oder einem Lieferanten eintreten. Die gegenüber der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG abgegebene Erklärung eines Lieferanten über die bei ihm eingetretene Umstände gelten als ausreichender Beweis, dass die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG ohne Verschulden an der Lieferung gehindert ist.
  2. Der Kunde kann von der Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG die Erklärung verlangen, ob innerhalb einer angemessenen Frist geliefert oder vom Vertrag zurücktreten wird. Erfolgt diese Erklärung innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist Remscheid. Unabhängig davon ist die Jansen-Herfeld GmbH & Co. KG berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 29.04.2012